Diablo 3 gold: Abmahnung für Blizzard vom Verbraucherzentrale Bundesverband wegen Serverproblemen
Wegen unter anderem anhaltender Diablo 3-Probleme einen Monat nach Release holt sich Blizzard eine Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband ab. Dabei handelt es sich um häufig instabile Server oder viele bunte Fehler-Codes (37, 35, …), die das Spielen verhindern oder einschränken. Darüber hinaus kritisiert der Bundesverband das Fehlen von wichtigen Kennzeichnungen auf der Verpackung. So versäumt es Blizzard, den Spieler vor dem Kauf darüber zu informieren, für Diablo 3 ständig eine aktive Internetverbindung aufrechterhalten zu müssen.
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Auch die Information, zwecks Registrierung einmalig einen Key aktivieren zu müssen, sei unzulänglich. Blizzard unterrichte den Spieler nicht darüber, für das Spielen von Diablo 3 stets im Battle.net eingeloggt sein zu müssen. Der Verband richtete sich mit der Kritik bereits vor zwei Wochen an Blizzard, blieb jedoch unerhört. Der Sachverhalt mündet nun in derAbmahnung wegen Diablo 3. Ein Spieler müsse vor dem Kauf erfahren, unter welchen Bedingungen er das zu erwerbende Produkt nutzen wird. Dazu gehören Online-Zwang, obligatorische Registrierungen oder auch das Herunterladen separater Software.
In der Mitteilung des Bundesverbands heißt es zum Schluss: "Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden." Der Entwickler hat nun bis zum 13. Juli Zeit, die vom VZBV verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten drohen wohl Bußgelder und bei erneuter Missachtung - im Extremfall - womöglich ein Verkaufsverbot von Diablo 3.